AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Auf der Grundlage gegenseitiger Kulanz wollen wir mit unseren Geschäftsfreunden zusammenarbeiten. Dabei sollen
nachfolgende Bestimmungen zugrundegelegt werden.
Abmachungen: Alle Abmachungen und Zusagen sowie Abweichungen der nachstehenden Vereinbarungen bedürfen
zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Gegenbestätigung. Darunter fallen auch im besonderen Einkaufsbedingungen
unserer Geschäftsfreunde.
Lieferbedingungen:
1. Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2. Vereinbarte Preise, Konditionen und Lieferzeiten werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, grundsätzlich ab Werk, gem.
Incoterms 1990 EXW. Falls keine Versandvorschriften von Seiten unserer Kunden vorliegen, steht es uns frei, die Versandart
zu wählen. Kleinaufträge werden lediglich gegen Nachnahme versandt. Unsere Rabatte gelten für diese Aufträge
nicht.
4. Wir sind bestrebt, zugesagte Liefertermine einzuhalten. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohmaterialmangel,
verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks usw., gehören entbinden uns von
den vereinbarten Lieferfristen bzw. von den eingegangenen Lieferbedingungen, Schadenersatzansprüche irgendwelcher
Art wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn,
daß der Kunde dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisen kann.
5. Verpackungsmaterial, gleich welcher Art, ist im Preis nicht inbegriffen und wird separat in Rechnung gestellt.
Mängelrügen: Zeigen sich an unseren Waren Mägel, so muß die Mängelrüge unverzüglich (nach Erhalt der Ware)
schriftlich gemeldet werden. Nach Überprüfung der Mängel wird die Ware nach unserem Ermessen repariert oder ausgetauscht.
Weitere Ansprüche sind gemäß Produkthaftungsgesetz § 8 ausgeschlossen Bei Erhalt einer schon äußerlich
beschädigten Ware muß die Beanstandung direkt an den Transporteur gerichtet werden(Bahnschadensmeldung)
Gewährleistung: Gewährleistung wird von uns im handelsüblichen oder speziell vereinbarten Rahmen gewährt. Gewährleistungsansprüche
können nur in unserer Betriebsstätte festgestellt werden. Frachtkosten zur Erledigung von Gewährleistungsarbeiten
müssen vom Einsender getragen werden.
Zahlung: Unsere Rechnungen sind, soweit keine anderen Vereinbarungen vorliegen, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an
Verzugszinsen in Höhe von 14 % zu verrechnen, es sei denn, daß der Kunde einen tatsächlichen niedrigeren Verzugsschaden
nachweist. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die bei der Annahme
eines Wechsels entstehenden Sonderkosten, Diskontspesen, Bankprovisionen und Stempelgebühren müssen vom Käufer
getragen werden. Für rechtzeitige Einlösung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung
übernehmen wir keine Haftung. Alle Zahlungen sind ausnahmslos an uns vorzunehmen. Unsere Mitarbeiter sind
nur bei Vorlage einer Vollmacht oder einer von uns ausgestellten Quittung zum Zahlungsempfang berechtigt. Reparaturen
sind unweigerlich sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.
Bei unberechtigter Rücksendung werden im Falle einer Gutschrifterteilung 10 % vom Rechnungsbetrag als Manipulationskosten
in Abzug gebracht.
Bei nicht bedingungsmäßiger Zahlung kann der Verkäufer die weitere Lieferung verweigern. Wechselannahme bleibt
vorbehalten. Für Vorauszahlungen werden Zinsen nicht vergütet.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft gilt das für Schönau i.M. sachlich zuständige Gericht.
Für sich ergebende Wechselklagen gilt der Zahlungsort als zwingender Gerichtsstand.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Lieferfirma.
Die Lieferfirma ist berechtigt neue Bestellungen abzulehnen, solange der Käufer seine Verpflichtungen aus früheren
Verträgen nicht zur Gänze erfüllt hat. Wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, werden alle
anderen offenen Rechnungen ebenfalls zur unverzüglichen Zahlung fällig.
Unwirksame Bedingungen: Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Sonderbedingungen rechtsunwirksam
sein, ist dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen ohne Einfluß.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, daß die noch nicht
vollständig bezahlte Ware von dritten gepfändet, allenfalls behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Käufer, uns
unverzüglich zu verständigen,damit wir unser Eigentumsrecht dem Dritten gegenüber geltend machen können. Nehmen
wir aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös
der sich bei Weiterverkäufen ergibt, auch hat er durch den Rücktransport bzw. Weitertransport an Dritte entstehende
Kosten zu ersetzen.
Datenschutz: Gemäß § 22 Datenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, daß wir in unserer EDV-Anlage folgende Daten über
Sie gespeichert haben: Name, Adresse, Zahlungskonditionen, Saldo, Soll und Haben, laufende offene Posten und Umsatz
sowie Kennziffern, die sich aus unserem Geschäftskontakt ergeben. Diese Daten dienen unserer Geschäftsabwicklung
und werden von uns nicht weitergegeben. Auf Wunsch teilen wir Ihnen diese Daten jederzeit mit.
Im übrigen ist diesen Bedingungen der Wunsch zugrundegelegt, mit unseren Geschäftsfreunden in reibungslosen und
angenehmen Verbindungen zusammmenzuarbeiten.
Hochedlinger PKW-Anhänger Produktions- u. Vertriebsgesellschaft mbH, Kirchengasse 2, A-4274 Schönau i.M.
DVR: 0782572, FN: 149153v, UID: ATU41482800